Probleme bei eBaykaufverträgen - Häufig treten Probleme bei eBay-Kaufverträgen auf. Die Verkäufer vergessen bestehende Mängel oder Fehler der Ware im Auktionstext anzugeben, oder Spaßbieter verweigern die Abnahme der Ware. Auch hinsichtlich der bestehenden Widerrufsfrist für Verbraucher gibt es häufig Probleme. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz erläutert die wichtigsten Fragen bei eBay-Kaufverträgen. Weitere Informationen unter www.ra-kotz.de.
Wolfram P. Kastner und Martin Krenn,
Schwere Sachbeschädigung – oder notwendige Ergänzung eines gefälschten Zitats?
Die Republik Österreich, Landesgericht Salzburg, hat gegen den Künstler Wolfram P. Kastner, der zusammen mit Martin Krenn eine Klasse an der Sommerakademie für Bildende Kunst 2001 leitete, ein Strafverfahren wegen „schwerer Sachbeschädigung“ eingeleitet und ein deutsches Amtsgericht um Amtshilfe und „Abhörung“ ersucht.
Was ist der Grund?
Der Begründer des Zionismus, Dr. Theodor Herzl, der sein Rechtsreferendariat am Salzburger Landesgericht ableistete, schrieb in sein Tagebuch: „In Salzburg brachte ich einige der glücklichsten Stunden meines Lebens zu. Ich wäre auch gerne in dieser schönen Stadt geblieben, aber als Jude wäre ich nie zur Stellung eines Richters befördert worden.“
Die Stadt Salzburg brachte im Jahr 2001 dort eine Marmortafel mit dem sinnentstellend verkürzten Zitat an: „In Salzburg brachte ich einige der glücklichsten Stunden meines Lebens zu.“
Am 29. August 2001 nahmen Wolfram P. Kastner und Martin Krenn mit den Studierenden in aller Öffentlichkeit eine handschriftliche Vervollständigung des Zitats vor. Sie sahen darin eine „Rückgabe der unterschlagenen Worte“, in der Hoffnung, daß dies die Verantwortlichen dazu bewegen könnte, ihren Fehler zu erkennen und zu verbessern.
Martin Krenn: „Die Tendenz zur Kriminalisierung von politischen Aktionen und die Einschränkung der künstlerischen Freiheit nimmt in Österreich bedauerlicher Weise zu. Aus meiner Sicht muß dem entschieden entgegen getreten werden.“
Schockierende Ergebnisse beim aktuellen ADAC Werkstatt-Test: 78 Prozent der getesteten freien Werkstätten sind glatt durchgefallen - 28 von 36 untersuchten Betrieben haben die Bewertung „mangelhaft“ erhalten. Bei den Werkstatt-Ketten (A.T.U, Bosch, Meisterhaft und 1a Autoservice) sieht das Bild nur unwesentlich besser aus – hier fielen 17 von 36 Betrieben durch (47 Prozent). Des Weiteren zeigt der Test deutlich, dass die Freien bei der Inspektion nicht günstiger sind als die Ketten. Insgesamt enttäuschend bei dieser Stichprobe des ADAC: Von allen getesteten 72 Betrieben (Freie und Werkstatt-Ketten) erhielten gerade einmal sechs die Wertung „sehr gut“ (8 Prozent). Testgewinner bei den Ketten ist ein A.T.U-Betrieb in Hamburg (Heidhorst 3). Positiv: Keine einzige A.T.U-Werkstatt erhielt die Note mangelhaft. Den Testern des ADAC fiel bei A.T.U zudem auf, dass bei der Inspektionsannahme offen und realistisch über die voraussichtlichen Kosten gesprochen wird. Sechs der neun getesteten A.T.U-Service-Unternehmen fanden alle vom ADAC vorbereiteten Mängel. Bei den Bosch-Werkstätten fielen drei Betriebe durch, bei „1a“ sechs und bei Meisterhaft acht. Von allen freien Werkstätten hat Riegelhof Karosseriebau in Frankfurt/Main am besten abgeschnitten.Der Club hat die Werkstätten mit Fahrzeugen der Modelle Audi A3, Renault Megane und VW Golf 5 getestet. Vor der Prüfung wurden die Autos mit Mängeln präpariert: Ein verstelltes Scheinwerferlicht, eine defekte Kofferraumleuchte, ein ausgehängtes ABS-Kabel, ein zu niedriger Kühlmittelstand sowie ein Ersatzrad mit zu wenig Reifendruck, fehlendes oder abgelaufenes Pannenset. Die Arbeitsleistung wurde mit höchstens 60 Punkten, der Service mit maximal 40 Punkten bewertet. Punktabzug gab es, wenn wesentliche Serviceleistungen fehlten oder Zusatzarbeiten ohne vorherigen Auftrag ausgeführt wurden. Fazit des ADAC: Auch im Werkstatt-Test 2013 arbeiteten viele Betriebe die Inspektionsliste nicht sorgfältig ab, da nicht alle versteckten Fehler gefunden wurden. Nachholbedarf gibt es auch beim Kundenservice. Deshalb rät der Club den Verbrauchern, den Wagen zusammen mit dem Serviceberater anzuschauen und den Wartungsauftrag schriftlich zu erteilen. So werden Missverständnisse weitgehend ausgeschlossen.
Gleich zweimal fallen erstmals Kindersitze der Traditionsmarke Römer beim aktuellen Test des ADAC und der Stiftung Warentest mit „mangelhaft“ durch. Ein Sitz versagt beim Frontaufprall, der andere hat viel zu hohe Schadstoffwerte. Insgesamt erhalten vier von 15 getesteten Sitzen das ADAC Urteil „mangelhaft“. Bei einem Sitz von Axkid reißt sogar die Isofixverankerung, bei einem Sitz von Nania wird das Kind beim Seitenaufprall ungeschützt an die Autotür gedrückt. Generell gibt es dieses Mal auffallend viele schlechte Modelle. Als bestes Produkt im Test erweist sich der Cybex Juno 2-Fix mit einer sehr guten Beurteilung. Dieser wird mit Fangkörper in der Klasse I für Kinder von etwa 1 bis 4 Jahren angeboten, er ist damit besonders empfehlenswert. Da allerdings nicht jedes Kind einen Fangkörper akzeptiert, sollten Eltern dies vor dem Kauf unbedingt ausprobieren. Folgende Sitze erhalten ein „gut“ und sind empfehlenswert: Der Casualplay Q-Retraktor Fix und der Casualplay Q-Retraktor Fix & Support Leg (mit Stützfuß) für die Klasse I (von etwa 1 bis 4 Jahren) sowie der Römer Kidfix XP SICT, der Recaro Monza Nova 2, der Storchenmühle Solar und der Recaro Monza Nova 2 Seatfix, alle für die Klasse II/III (von etwa 4 bis 12 Jahren). Beim Römer Xtensafix (Klasse I/II/III von etwa 1 bis 12 Jahren) rutscht der Gurt beim Crashtest aus der Führung und schneidet in den Hals des Kindes ein, was ein hohes Verletzungsrisiko darstellen kann – der Club bewertet deshalb das Produkt als „mangelhaft“. Auch der rückwärts gerichtete Römer Max-Fix (Klasse 0+/I, bis etwa 4 Jahre), ein sogenannter Reboarder, erhält aufgrund seiner hohen Schadstoffbelastung das ADAC Urteil „mangelhaft“. Durchgefallen sind auch die Babyschale Nania Baby Ride (bis etwa 1,5 Jahre) und der Axkid Kidzofix (Klasse I/II von etwa 1 bis 7 Jahren). Während die Babyschale beim Seitenaufprall versagt und das Kind bei einem Unfall ungeschützt an die Fahrzeugtüre geprallt wäre, reißt beim Axkid die Isofixverankerung im Frontcrash und der Sitz fliegt durch das Fahrzeug. Darüber hinaus ist dieser Sitz hoch belastet mit Schadstoffen. Die vollständigen ADAC Kindersitztestergebnisse sind unter www.adac.de/kindersitztest zu finden. Getestet wurden die Kindersitze aus allen Gewichtsklassen in den Kriterien Sicherheit, Bedienung & Ergonomie, Schadstoffgehalt, Reinigung und Verarbeitung. Wichtig für die Eltern: Die Kleinsten müssen bei jeder Fahrt im Sitz richtig gesichert sein. Vor dem Kauf sollte man sich unbedingt Bedienung und Einbau erklären lassen. Um Fehler beim Einbau zu vermeiden, muss die Bedienungsanleitung genau befolgt werden. Außerdem empfiehlt der ADAC, den Sitz vor dem Kauf im eigenen Fahrzeug auszuprobieren: Nicht jedes Produkt passt optimal in jedes Auto. Der Kindersitz muss sich stabil befestigen lassen und besonders auf den richtigen Gurtverlauf ist zu achten.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist in ihrer aktuellen Form nicht geeignet, um Fehler in der Abgasreinigung verlässlich aufzudecken und unnötige und vermeidbare Luftverschmutzung zu verhindern. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) nach eigenen Messungen und forderte deshalb heute auf einer Presse-Konferenz in Berlin angesichts der aktuellen Revision der EU-Verordnung zur AU eine rasche Anpassung der Abgasuntersuchung. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte mehrere Dieselfahrzeuge prüfen lassen, die vorher die AU durchlaufen hatten. Das nicht akzeptable Ergebnis: Die Hälfte der Autos erhielt die Prüfplakette nach geltenden Kriterien, obwohl ihre Emissionen nachweislich stark erhöht waren.